Aktuelle Besucherregelungen in den Wohnstätten der Lebenshilfe Wohnstätten Mainfranken:
- Besucher*innen müssen unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus immer einen Nachweis über einen PoC-Antigentest oder einen PCR-Test vorlegen.
- Ein Testnachweis kann nach der § 2 Nr. 7 COVID-19-Schutzmaßnahmen- Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) auch vor Ort unter Aufsicht der Wohnstätte stattfinden.
- Ein PoC-Antigentest darf maximal 24 Stunden, ein PCR-Test maximal 48 Stunden zurückliegen.
- Kein Durchgang von Gemeinschafts-/Allgemeinräumen.
- Bei schönem Wetter sollen Besuchen nach Möglichkeit hauptsächlich im Außenbereich stattfinden.
- Die Einhaltung der Basishygiene, des Mindestabstands von 1,5 m und das Tragen einer FFP2-Maske für Besucher und besuchte Person sind verpflichtend.