Aktuelle Regelungen für Besuche in "stationären Wohneinrichtungen"

Aktuelle Besucherregelungen in den Wohnstätten der Lebenshilfe Wohnstätten Mainfranken:

  • Besucher*innen müssen unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus immer einen Nachweis über einen PoC-Antigentest oder einen PCR-Test vorlegen.
    • Ein Testnachweis kann nach der § 2 Nr. 7 COVID-19-Schutzmaßnahmen- Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) auch vor Ort unter Aufsicht der Wohnstätte stattfinden.
  • Ein PoC-Antigentest darf maximal 24 Stunden, ein PCR-Test maximal 48 Stunden zurückliegen.
  • Kein Durchgang von Gemeinschafts-/Allgemeinräumen.
  • Bei schönem Wetter sollen Besuchen nach Möglichkeit hauptsächlich im Außenbereich stattfinden.
  • Die Einhaltung der Basishygiene, des Mindestabstands von 1,5 m und das Tragen einer FFP2-Maske für Besucher und besuchte Person sind verpflichtend.